Hinweisgeberschutzgesetz

Herzlich willkommen auf unserem Meldekanal für Hinweisgeber,

hier können Sie einfach, schnell und sicher (mögliche) Verstöße gegen bestimme Gesetzte oder sonstige Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit melden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Meldung abzugeben:

  • Nutzung des Formulars auf der Website (anonym)
  • E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Telefonat oder persönlicher Termin nach Vereinbarung:
    Brigitte Riedel (Personalwesen), 08142/ 65443-21
  • Briefkasten im Personalbüro (anonym möglich)

Die ordnungsgemäße, unabhängige und schnelle Bearbeitung Ihrer Meldung ist über unsere Meldekanäle umfassend sichergestellt. 

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit direkt an folgende externe behördliche Meldestellen wenden:

Anonymität

Sie haben die Wahl, Ihre Meldung anonym ohne Angabe Ihrer Identität oder vertraulich abzugeben. Wenn Sie anonym über das Formular auf der Website oder über den Briefkasten melden, kennen wir weder Ihre Identität noch Ihre Kontaktdaten. Entscheiden Sie sich für eine vertrauliche Meldung, kennt nur die zuständige Mitarbeiterin Ihre Identität und ggf. Kontaktdaten.

Ablauf digitaler Meldung

Sobald Sie Ihre digitale Meldung über das Formular auf der Website abgegeben haben, wird Folgendes durchgeführt:

  • Die zuständige Mitarbeiterin bearbeitet und prüft Ihre Meldung unabhängig auf Relevanz und Stichhaltigkeit.
  • Soweit erforderlich werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen, etwa interne Untersuchungen zur weiteren Ermittlung des von Ihnen in der Meldung geschilderter Sachverhalts.

Bitte beachten Sie, dass Dateien versteckte personenbezogene Daten enthalten können. Wir empfehlen Ihnen, Inhalt und Metadaten der Dateien vor dem Hochladen auf Informationen zu prüfen, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen, um Ihre Anonymität nicht zu gefährden. Persönliche Informationen müssen vor dem Upload selbstständig aus Inhalt und Metadaten entfernt werden.

Schutz bei einer Meldung

Praktischer Schutz

Ihre Meldung wird verschlüsselt und wir behandeln sie streng vertraulich. Außerdem erhalten nur die Personen, die mit der Bearbeitung Ihrer Meldung betraut sind oder hinzugezogen werden, Zugriff auf diese. Ihre Identität wird bei einer vertraulichen Meldung grundsätzlich nicht offengelegt, es sei denn, Sie willigen ein oder es besteht eine entsprechende Rechtspflicht (s. nächster Absatz).

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Informationen Ihrer Meldung in bestimmten Fällen auf richterlichen Beschluss hin von staatlichen Ermittlungs- und sonstigen Behörden beschlagnahmt werden können. Melden Sie anonym, so kommen auch in diesem Ausnahmefall keine personenbezogenen Daten in den Einflussbereich von Drittparteien.

Auch bestehen bestimmte Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 8 und § 9 HinSchG), sodass Ihre personenbezogenen Daten und die von der Meldung betroffenen Personen weitergeleitet werden dürfen, u.a.

  • in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden,
  • aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren,
  • aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

Rechtlicher Schutz

Rechtlich besonders geschützt sind Sie, wenn Ihre Meldung dem Hinweisgeberschutzgesetz unterliegt. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Meldung gute Gründe hatten anzunehmen, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen (§ 33 Abs. 1 HinSchG, Entwurf) und u.a. die im folgenden Absatz genannten Kategorien betreffen (Liste gem. § 2 HinSchG, Entwurf).

Welche Meldungen fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?

  • Strafrechtliche Verbote
    (z.B. Korruption, Betrug etwa bei Abrechnungen, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Untreue, sexuelle Belästigung etc.)
  • Ordnungswidrigkeiten wenn die Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder Ihrer Vertretungsorgane dient.
  • Geldwäsche
  • Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität
  • Vorgaben zum Umweltschutz
  • Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Vorgaben zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung.
  • Vorgaben zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
  • Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation.
  • Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen.

 

Hier eine Meldung abgeben: Formular (anonym)

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